Mit Hund unterwegs, anleinen oder nicht ?
Besonders für Radfahrer können Hunde, die ohne Leine über den Radweg
oder die Straße laufen, zum Ärgernis werden. Daher sind Hundehalter auch
grundsätzlich verpflichtet, ihr Tier auf der Straße anzuleinen und von
der Fahrbahn fernzuhalten. Nur auf wenig befahrenen Straßen dürfen die
Vierbeiner ohne Leine laufen – allerdings nur, wenn sie in Sichtweite
bleiben und auf Zuruf reagieren. Verursacht der Hund einen Unfall, haftet
in der Regel der Halter. Wie die Experten der ARAG unter Verweis auf ein
Urteil des OLG Koblenz mitteilen, gibt es jedoch Ausnahmen von dieser
Regel. Das Gericht sprach einen Hundehalter von jeglicher Mitschuld frei,
dessen Hund von einer Wiese an den Straßenrand gesprungen war. Ein
vorbeikommender Radfahrer hatte sich daraufhin erschreckt und eine
Notbremsung hingelegt, die zu einem Sturz führte. Das Gericht wertete
dies jedoch als schuldhafte Überreaktion des Radfahrers und sprach den
Hundehalter frei (Az.: 12 U 1312/96).