Das neue Kunststoff Legenest bietet viele Vorteile, es
vereinfacht die Haltung von Hühnern und steigert deren Wohlergehen.
Das Legenest bietet einen besser geformten Nestbereich gegenüber den
alternativen Holznestern.
Die einfache Reinigung der Kunststoffnester spart sehr viel Zeit und ist
eine wichtige Weiterentwicklung besonders bei der Bekämpfung der Roten
Vogelmilbe, und von Krankheiten und Bakterien im Hühnerstall.
Auch die brütenden Hennen nehmen die Nester sehr gern an.
Im Gegensatz zu den üblichen Holznestern gibt es hier keine Ecken, Kanten und
Stürze, in denen sich zum Beispiel die Rote Vogelmilbe verstecken kann.
Dieses spart Kosten und Zeit.
Reinigung:
Sollten Sie einmal das komplette Legenest reinigen wollen, so ist es in
wenigen Handgriffen auseinander gebaut, gereinigt und wieder
zusammengesetzt.
Dieses Legenest ist ganz den Bedürfnissen der Legehühner angepasst. Es besitzt
keine scharfen Kanten, alle Ecken wurden abgerundet und es besitzt eine
Belüftung.
Bodenschublade:
Die Legenester werden komplett mit einer "Eierschublade" incl. durchsichtiger
Abdeckung geliefert.
Hier laufen die Eier aufgrund des leichten Gefälles in die im Außenbereich des
Legenests befindliche Eierbox.
Diese ist von oben durch eine klare Plastikabdeckung geschützt, so dass ein
Anpicken und Verschmutzen der Eier verhindert wird.
Naturbrut:
Sollten Sie einmal den Wunsch haben, dass ein Huhn ein paar Eier selbst
ausbrütet, ist diese Schublade jederzeit entfernbar.
Somit steht einem Ausbrüten der Eier durch ihre Hühner nichts mehr im Wege.
Kunststoff Legenest in gelb

Der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. April 2006 auch Änderungen bei der
Haltung von Legehennen beschlossen. Grund dafür ist, dass durch die bisher gültigen
Anforderungen, die weit über das EG-Recht und das Tierschutzniveau der meisten
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinausgehen, die Wettbewerbsfähigkeit
der hier ansässigen Legehennenhalter verringert worden wäre. Es bestünde die
Gefahr, dass die hiesige Eiererzeugung in Länder mit niedrigeren
Tierschutzanforderungen abwandern würde. Damit wäre weder der deutschen
Agrarwirtschaft noch dem Tierschutz gedient.
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, als Alternative, parallel zur Boden-
und Freilandhaltung, die Haltung von Legehennen künftig auch in tiergerechten
Kleinvolieren (Kleingruppenhaltung) zuzulassen. Diese neuen
Haltungseinrichtungen sehen eine Gesamtmindestfläche von 2,5 m², eine Mindesthöhe
von 60 cm in der Front, eine Mindestfläche von 800 cm²/Tier bzw. 900 cm²/Tier
ab 2 kg Lebendgewicht (in den bisher üblichen Käfigen 550 cm²/Tier) sowie
Legenest, Sitzstange, Einstreubereich und Einrichtungen zum Krallenabrieb vor.
Um den Legehennenhaltern die Umstellung auf die neuen Haltungseinrichtungen
in angemessener Zeit zu ermöglichen, soll die Weiterbenutzung der bisher üblichen
Käfige durch Verlängerung der Übergangsfrist über den 31. Dezember 2006
hinaus bis zum 31. Dezember 2008 nur bei Nachweis eines verbindlichen Betriebs-
und Umbaukonzeptes auf zulässige alternative Haltungseinrichtungen gestattet
werden. Ab 1. Januar 2009 ist dann die bisher übliche Käfighaltung endgültig
verboten. Begonnene Umstellungen müssen bis Ende 2009 abgeschlossen sein. Für
die nach EG-Recht zugelassenen ausgestalteten Käfige soll die Übergangsfrist
bis 2020 verlängert werden." (Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Pressemitteilung Nr. 084, 10. Mai 2006)